Pfaffenhofen an der Roth (amtlich: Pfaffenhofen a.d.Roth) ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen an der Roth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
7301 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89284
Vorwahl
07302
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pfaffenhofen an der Roth
Hauptstraße 1
86548 Pfaffenhofen an der Roth
2. Bürgeramt Pfaffenhofen an der Roth
Hauptstraße 1
86548 Pfaffenhofen an der Roth
3. Ordnungsamt Pfaffenhofen an der Roth
Hauptstraße 1
86548 Pfaffenhofen an der Roth
Gemeinde Pfaffenhofen an der Roth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Pfaffenhofen an der Ilm (nicht Pfaffenhofen an der Roth) betreffen folgende Punkte:
- Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 "An den Heimgärten" beschlossen. Die Planunterlagen sind vom 7. Februar bis 12. März 2025 öffentlich einsehbar und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
- Es gibt eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 202 "An der Kornstraße in Niederscheyern", der am 21. Januar 2025 bekanntgemacht wurde.
Es gibt keine aktuellen Nachrichten spezifisch für Pfaffenhofen an der Roth.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.